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Reiningunsservice in Berlin

Erfolgskriterien für Leistungsvereinbarungen

Nutzen für Auftraggeber

Die Entlastung der Führungskräfte von Einzelvorgängen und eine hierdurch mögliche Erweiterung der Führungsspanne trägt auch zu einer schlankeren Organisation bei. Der Einsatz von Leistungsvereinbarungen kann so die Reduzierung von Hierarchiestufen unterstützen.

Erfolgskriterien für Leistungsvereinbarungen

Der konkrete Inhalt einer Leistungsvereinbarung ist Ergebnis eines Aushandlungsprozesses, der einen offenen und konstruktiven Dialog zwischen den beiden Vereinbarungspartnern erfordert. Die letztlich getroffenen Regelungen müssen von beiden Seiten getragen werden. "Gewinner" und "Verlierer" sollte es nicht geben. "Erfolgreiche" Verhandlungen und Vereinbarungen zeichnen sich aus durch:
  • die gemeinsame Überzeugung, dass die gestellten Anforderungen und verabredeten Ziele mit den verfügbaren Ressourcen zu erfüllen sind,
  • die Zuversicht, dass die zur Verfügung gestellten Ressourcen zielgerichtet eingesetzt werden, und über den Grad der Zielerreichung zuverlässig und offen berichtet wird,
  • Die Sicherheit, dass erarbeitete finanzielle Spielräume nicht missbraucht werden und nur in unausweichlichen Situationen zum Ausgleich von Defiziten anderer Bereiche herangezogen werden,
  • die Disziplin der Führungskraft, bei geringfügigen Zielabweichungen auf direkte Eingriffe zu verzichten,
  • andererseits die beiderseitige Einsicht, dass fortgesetzte oder erhebliche Abweichungen von den vereinbarten Leistungs- oder Ressourcenzielen die Leitungsebene auch unterjährig zu direkten Eingriffen berechtigt bzw. sogar verpflichtet; dies ist normaler Bestandteil der Vereinbarung,
  • die Akzeptanz von Maßnahmen der Führungsebene in definierten Ausnahmefällen, z. B. bei gravierenden Änderungen der Rahmenbedingungen, sowie
  • der Wille, evtl. auftretende Konflikte einvernehmlich zu lösen.
  • All dies ist nicht selbstverständlich, sondern setzt ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen voraus. Das Instrument der Leistungsvereinbarung muss zunächst noch geübt und erprobt werden. Schwierige Punkte regeln sich im Ernstfall selten von selbst, sondern sie müssen, wenn möglich, rechtzeitig vorhergesehen und in den Leistungsvereinbarungen mit berücksichtigt werden.