Handlungshilfe für Reinigungsgewerbe Coronavirus (SARS CoV2)
Handlungshilfe für die Reinigungsbranche zum Thema Coronavirus
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Gebäudereiniger veröffentlicht und damit das allgemeine Arbeitsschutzkonzept zur Coronavirus-Epidemie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) umgesetzt.
Unternehmen, die sich daran orientieren, können davon ausgehen, dass sie die rechtlichen Vorgaben einhalten.
Die Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für die Reinigungsbranche definiert Schutzmaßnahmen für Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger und gibt Hinweise zur Organisation von Reinigung.
Die folgende Handlungshilfe richtet sich an den Arbeitgeber bzw. an die von ihm mit der Umsetzung von Schutzmaßnahmen beauftragte Person. Sie fasst zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektions-schutz von SARS-CoV-2 zusammen und listet in Anhängen wichtige weitere Fachinformationen und Umsetzungshilfen der BG BAU auf.
Die Arbeitsschutzorganisation betrifft verschiedene Maßnahmen, unter anderem:
- ein Maßnahmenkonzept zur Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen erstellen
- aktive Kommunikation im Betrieb sicherstellen
- individuelle Maßnahmen zum Schutz von Risikogruppen vereinbaren
- Umgang mit Verdachtsfällen auf COVID-19-Erkrankungen regeln
Die Schutzmaßnahmen umfassen Aktualisierungen hinsichtlich:
- der Betriebsstätte und der Schutzabstände
- der Arbeitszeit- und Pausengestaltung
- der Hygiene
- der Arbeitsmittel
- der Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitskleidung und der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
- des Mund-Nasen-Schutzes und der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)