Erfolgskriterien für Leistungsvereinbarungen
Nutzen für Auftraggeber
Die Entlastung der Führungskräfte von Einzelvorgängen und eine hierdurch mögliche Erweiterung der Führungsspanne trägt auch zu einer
schlankeren Organisation bei. Der Einsatz von Leistungsvereinbarungen
kann so die Reduzierung von Hierarchiestufen unterstützen.
Erfolgskriterien für Leistungsvereinbarungen
Der konkrete Inhalt einer Leistungsvereinbarung ist Ergebnis eines Aushandlungsprozesses, der einen offenen und konstruktiven Dialog zwischen den beiden Vereinbarungspartnern erfordert. Die letztlich getroffenen Regelungen müssen von beiden Seiten getragen werden. "Gewinner" und "Verlierer" sollte es nicht geben. "Erfolgreiche" Verhandlungen und Vereinbarungen zeichnen sich aus durch:
- die gemeinsame Überzeugung, dass die gestellten Anforderungen
und verabredeten Ziele mit den verfügbaren Ressourcen zu erfüllen
sind,
- die Zuversicht, dass die zur Verfügung gestellten Ressourcen zielgerichtet eingesetzt werden, und über den Grad der Zielerreichung zuverlässig und offen berichtet wird,
- Die Sicherheit, dass erarbeitete finanzielle Spielräume nicht missbraucht werden und nur in unausweichlichen Situationen zum Ausgleich von Defiziten anderer Bereiche herangezogen werden,
- die Disziplin der Führungskraft, bei geringfügigen Zielabweichungen
auf direkte Eingriffe zu verzichten,
- andererseits die beiderseitige Einsicht, dass fortgesetzte oder erhebliche Abweichungen von den vereinbarten Leistungs- oder Ressourcenzielen die Leitungsebene auch unterjährig zu direkten Eingriffen berechtigt bzw. sogar verpflichtet; dies ist normaler Bestandteil der
Vereinbarung,
- die Akzeptanz von Maßnahmen der Führungsebene in definierten
Ausnahmefällen, z. B. bei gravierenden Änderungen der Rahmenbedingungen, sowie
- der Wille, evtl. auftretende Konflikte einvernehmlich zu lösen.
- All dies ist nicht selbstverständlich, sondern setzt ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen voraus. Das Instrument der Leistungsvereinbarung muss zunächst noch geübt und erprobt werden. Schwierige Punkte
regeln sich im Ernstfall selten von selbst, sondern sie müssen, wenn
möglich, rechtzeitig vorhergesehen und in den Leistungsvereinbarungen
mit berücksichtigt werden.